|
Fahrberatungen
für Senioren
|
![]()
|
Fahrtüchtigkeit im Alter
Fahrlehrerdachverband lanciert Fahrberatung für Senioren
Der Schweizerische Fahrlehrer-Verband (SFV) lanciert auf nationaler Ebene die Fahrberatung für ältere Fahrzeuglenkende. Zu Fahrberaterinnen und –beratern können sich Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer in einem vom SFV angebotenen Kurs ausbilden lassen. Dieser basiert auf einem vom Ostschweizerischen Fahrlehrer Verband in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft und den Behörden entwickelten Pilotkurs.
Die Fahrberatung soll als Check up - Angebot der schweizerischen Fahrlehrerschaft lanciert werden, von dem über 65jährige Fahrzeuglenkende auf freiwilliger Basis Gebrauch machen können. Eine Fahrberatung ist weder Test noch Kontrolle, sondern vielmehr eine Bestandesaufnahme, die nach objektiven Kriterien Auskunft über die jeweilige Fahrtauglichkeit erteilt.
Der Besuch einer Fahrberatung hat keinerlei Konsequenzen in Form von Massnahmen oder behördlichen Anordnungen. Hingegen werden bei einer Probefahrt mit dem Fahrberater Schwachstellen im Fahrverhalten bzw. in Bezug auf die Kenntnisse der Verkehrsregeln eruiert und durch entsprechende Verhaltensanweisungen und Informationen korrigiert. Falls gravierende Mängel in der Fahrtauglichkeit registriert werden, wird der Fahrberater im Gespräch versuchen, die Probanden von der Opportunität der freiwilligen Abgabe des Fahrausweises zu überzeugen. Dies geschieht absolut vertraulich, unter strikter Respektierung des Persönlichkeits- und Datenschutzes.
Die anspruchsvolle Weiterbildung zur Fahrberaterin bzw. zum Fahrberater soll gemäss einem in der Ostschweiz bereits mit Erfolg durchgeführten Pilotkurs erfolgen. Dieser umfasst theoretische und praktische Ausbildungselemente. Er erstreckt sich über ein knappes halbes Jahr und findet mit einer Prüfung seinen Abschluss. An einer Fahrlehrer-fachtagung vom kommenden 24. Oktober in Wangen a.A. wird der neue SFV - Weiterbildungslehrgang von Ärzten, Psychologen, Behördevertretern und ausgebildeten Fahrberatern im Detail vorgestellt.
Zuständig für die Beurteilung der Fahrtauglichkeit sind die kantonalen Strassenverkehrsämter. Die über 70jährigen Ausweisinhaber müssen gemäss eidgenössischem Strassenverkehrsrecht alle zwei Jahre mit einem ärztlichen Attest ihre Fahrtauglichkeit nachweisen. Erfüllt jemand die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht mehr, muss dies der untersuchende Arzt dem Strassenverkehrsamt melden. Dieses bietet zu einer vertrauensärztlichen Nachuntersuchung auf und ordnet im Zweifelsfall eine Kontrollfahrt auf der Strasse an.
|
|
|
|
|